Hier finden Sie die offiziellen Mitteilungen
der Leitung der KNEIPP-Grundschule Mestlin
und des Bildungsministeriums
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Mitteilung an die Eltern
Die Kneipp-Grundschule informiert über die Schulorganisation an der Grundschule nach den Winterferien ab 22.02.2021
Am Montag und Dienstag, den 22.02. und 23.02.2021 gelten noch die bisher gültigen Bestimmungen mit einer Notfallbetreuung, die bereits bis zu den Winterferien bei uns umgesetzt wurden.
Ab Mittwoch, den 24.02.2021 gilt der freiwillige Präsenzunterricht. Die Notfallbetreuung ist aufgehoben. Ein Nachweis des Arbeitsverhältnisses durch die Eltern entfällt. Das heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1- 4 die Schule besuchen dürfen, wenn Sie dem als Erziehungsberechtigte zustimmen. Eine Pflicht zum Besuch der Grundschule besteht vorerst weiterhin nicht. Schüler und Schülerinnen, die nicht die Grundschule besuchen, werden weiterhin im Distanzunterricht betreut.
Sollte der Inzidenzwert in unserem Landkreis unter 50 sinken, gilt die Präsenzpflicht für alle Grundschüler. Es findet dann täglicher Präsenzunterricht im Regelbetrieb an der Grundschule unter Pandemiebedingungen statt, wie er bereits vom 3. August bis zum 11.Dezember 2020 durchgeführt wurde. Hierzu würde ich Sie jedoch entsprechend zeitnah informieren.
Ich möchte Sie gern noch einmal daran erinnern, dass alle Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der Betreuung an der Grundschule ab 22.02.2021 in Anspruch nehmen, verpflichtet sind, am 1. Schultag nach den Winterferien eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitszustand sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet in der Schule abzugeben.
Den kompletten Brief der Schulleitung sowie die Informationen des Bildungsministeriums:
Notfallbetreuung an der Grundschule Mestlin ab Montag, den 25.01.2021 (2)
Liebe Eltern,
mit dem heutigen Tag (25.01.2021) beginnt die Notfallbetreuung an unserer Grundschule.
Gern möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich der Verdacht auf eine Corona-Infektion eines Schülers der 3. Klasse nach Mitteilung des Gesundheitsamtes nicht bestätigt hat. Somit haben nunmehr ab Dienstag, den 26.01.2021, auch die Eltern der 3. Klasse die Möglichkeit, das Angebot der Notfallbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.
Bitte denken Sie dabei an die Zusendung der entsprechenden Anlagen wie die Selbsterklärung und die Unabkömmlichkeitserklärung (beides ist weiter unten herunterladbar) .
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
KNEIPP-Grundschule Mestlin
Den kompletten Brief können Sie hier lesen und herunterladen
Anlagen:
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte
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Notfallbetreuung an der Grundschule Mestlin ab Montag, den 25.01.2021
Liebe Eltern,
im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim wird ab Montag, den 25.01.2021 den Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Zur Inanspruchnahme der Notbetreuung müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler eine Eigenerklärung der Eltern über die Notwendigkeit vorlegen sowie eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers. Diese Formulare finden Sie zum Herunterladen am Ende dieser Information!
Auf Grund der Kurzfristigkeit der Information genügt es, wenn Sie bei einer begründeten Inanspruchnahme der Notbetreuung die Unterlagen bis spätestens Dienstag, den 26.01.2021 an uns zurückleiten. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in der Notfallbetreuung obliegt der Schulleitung. Ihr Kind kann bis zur Prüfung Ihres Antrages die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Den kompletten Brief können Sie hier lesen und herunterladen
Anlagen:
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte
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